FAQ

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellter Gutschein, der Menschen dabei unterstützt, an bestimmten Maßnahmen teilzunehmen. Dazu gehören Job-Coaching, Gründungs-Coaching und andere Angebote zur Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Wenn Sie arbeitslos oder arbeitsuchend sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen AVGS beantragen. Die Kosten für das Coaching werden dann ganz oder teilweise übernommen.

Job-Coaching ist eine persönliche Betreuung und Beratung, die sich auf Ihren beruflichen Neustart oder Ihre Neuorientierung konzentriert. Gemeinsam mit Ihrem Coach analysieren Sie Ihre Stärken, bearbeiten Ihre Bewerbungsunterlagen und entwickeln Strategien für eine erfolgreiche Jobsuche. Ziel des Jobcoachings ist, Ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern, damit Sie schneller und zielgerichteter eine neue Beschäftigung finden.

Ein Gründungs-Coaching richtet sich an alle, die sich auf dem Weg in die Selbstständigkeit befinden oder eine Existenzgründung planen. Ob Sie eine Geschäftsidee prüfen, einen Businessplan erstellen oder Ihre Marketingstrategie optimieren möchten – ein erfahrener Gründungscoach hilft Ihnen dabei, jede Gründungsphase professionell zu gestalten. Vor allem, wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind, können Sie oft über einen AVGS gefördert werden.

Der Ablauf ist immer individuell, beginnt jedoch meist mit einem Erstgespräch, in dem Ihre Ziele, Voraussetzungen und beruflichen Kenntnisse geklärt werden. Beim Job-Coaching liegt der Fokus anschließend auf Bewerbungsstrategien, Karriereplanung, Vorstellungsgesprächstraining und dem gezielten Einstieg in den Arbeitsmarkt. Das Gründungs-Coaching konzentriert sich hingegen auf die Analyse der Geschäftsidee, die Erstellung eines Businessplan und Fragen rund um Marketing, Vertrieb und Finanzierung. Die Dauer des Coachings kann variieren und richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und den Vorgaben der Arbeitsagentur oder des Jobcenters.

Ob Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommen, entscheidet Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter. Typischerweise müssen Sie arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sein und ein Coaching darf als sinnvoll für Ihre berufliche Eingliederung eingestuft werden. Sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der Behörde, um die individuellen Voraussetzungen abzuklären.

Wenn Sie einen gültigen AVGS besitzen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter in der Regel die Kosten für das Coaching. Abhängig von Ihren persönlichen Umständen kann der Gutschein die Maßnahme vollständig oder zu einem großen Teil finanzieren. Genauere Informationen erhalten Sie in Ihrem Bescheid oder durch Rücksprache mit Ihrem Coach oder Ihrem Sachbearbeiter.

Wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und teilen Sie Ihren Bedarf an Job-Coaching oder Gründungs-Coaching mit. Dort wird geprüft, ob und in welcher Form ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Sie ausgestellt werden kann. Wichtig ist, dass Sie Ihre aktuelle berufliche Situation und Ihre Zielsetzung möglichst genau erläutern, damit die Behörde beurteilen kann, ob ein Coaching als Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt förderfähig ist.

Beim Gründungs-Coaching geht es um die Analyse Ihrer Geschäftsidee, die Definition Ihrer Zielgruppe, die Abgrenzung zum Wettbewerb sowie die Erstellung eines soliden Businessplans (inklusive Finanzplanung, Marketing– und Vertriebsstrategien, Ziele und Meilensteine). Sie erhalten außerdem Beratung zu Fördermöglichkeiten, Finanzierung, Unternehmerischen Fähigkeiten (Selbstmanagement, Führung, Entscheidungsfindung, Krisenmanagement) und Strategien für einen nachhaltigen Start in die Selbständigkeit.

  • Finanzielle Entlastung: Das Coaching wird über den AVGS abgedeckt, sodass für Sie keine oder nur geringe Kosten entstehen.
  • Individuelle Betreuung: Sie erhalten maßgeschneiderte Unterstützung, die sich an Ihrem beruflichen Profil, Ihren Zielen und Bedürfnissen orientiert.
  • Erhöhung Ihrer Erfolgschancen: Ob Job-Coaching oder Gründungs-Coaching – Sie profitieren von der Fachkompetenz und den Erfahrungen des Coaches, was Ihre Vermittlung in Arbeit oder den Start in die Selbstständigkeit deutlich erleichtert.

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) garantiert, dass ein Coaching-Anbieter bestimmte Qualitätsstandards einhält und für die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zugelassen ist. Dadurch können Sie sicher sein, dass Sie professionelle Beratung erhalten und Ihr AVGS-gefördertes Coaching offiziell anerkannt wird.

Achten Sie darauf, dass der Coach eine AZAV-Zertifizierung besitzt und idealerweise Erfahrung in Ihrem spezifischen Bereich (z. B. Jobcoaching oder Gründungscoaching) vorweisen kann. Lassen Sie sich bei einem Erstgespräch beraten und prüfen Sie, ob die Chemie stimmt und ob der Coach auf Ihre individuellen Ziele eingehen kann. Empfehlenswert ist auch, sich nach Referenzen oder Bewertungen anderer Teilnehmender zu erkundigen.

Ja, viele Coaches bieten heutzutage Online-Coachings an, die über Videokonferenzen oder Telefonate stattfinden. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Sie örtlich nicht gebunden sind oder zeitlich flexibel bleiben möchten. Für AVGS-geförderte Maßnahmen kann ein Online-Coaching unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anerkannt werden.